BILDUNGSFREISTELLUNGEN | Macht aus Verwaltungssicht (k)einen Sinn?!

BILDUNGSFREISTELLUNGEN | Macht aus Verwaltungssicht (k)einen Sinn?!

Seit 2020 sind die Bildungsfreistellungs- / Bildungsurlaubsangebote unseres Coachingpartners, des AGORA Instituts Wiesbaden, in allen Bundesländern gemäß den 14 verschiedenen Länder- Bildungsurlaubsgesetzen anerkannt. Diese sind: Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen. (Hinweis: Bayern und Sachsen haben keine entsprechenden Gesetze)

Dies bedeutet für TeilnehmerInnen an solchen beruflichen Fort- und Weiterbildungsangeboten für Ihre MitarbeiterInnen somit die Anerkennung ihrer hierdurch erworbenen Qualifikationen. Darüber hinaus sind alle diese Bildungsurlaube nach § 4 Abs. 1 Nr. 21 a), bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit durch eine Bescheinigung des Regierungspräsidiums Darmstadt. – Doch bringt einer Verwaltung eine solche Bildungsfreistellung?

Fragen Sie doch einfach direkt beim AGORA Institut von Antje und Veit Wilhelmy nach und zwar telefonisch unter +49 (0) 160-97 27 27 92, via E-Mail unter veit.wilhelmy@t-online.de oder über das AGORA Kontaktformlar!

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